Allgemeine Geschäftsbedingungen
Trust in Dialog Services GmbH
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB„) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Trust in Dialog Services GmbH, Merkurring 33-35, 22143 Hamburg, Registergericht Hamburg HRB 121522, USt-IdNr.: DE281432331 (nachfolgend „TIDS“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TIDS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Für Folgeaufträge innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung gelten die jeweils aktuellen AGB, sofern diese dem Kunden rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden.
1.4 Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und sind schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) zu treffen.
1.5 TIDS erbringt Leistungen in folgenden Geschäftsbereichen:
– IT-Beratung und E-Commerce-Consulting
– Software-Entwicklung und IT-Dienstleistungen
– Software-as-a-Service (SaaS) über die Plattform „Customa“
Für die jeweiligen Leistungsbereiche gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen für IT-Services bzw. die Besonderen Bedingungen für Customa SaaS.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote von TIDS sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch TIDS zustande.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, über die zwischen TIDS und dem Kunden Einvernehmen erzielt wurde.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen oder textförmigen Bestätigung durch beide Vertragsparteien. TIDS wird für solche Änderungen ein gesondertes Angebot vorlegen.
2.4 TIDS ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und den Vertragsgegenstand nicht wesentlich beeinträchtigt.
2.5 TIDS ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. TIDS steht für deren Leistungen wie für eigene ein.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, TIDS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
3.3 Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von TIDS. Daraus resultierende Mehraufwendungen können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.4 Der Kunde stellt auf eigene Kosten Sicherungskopien aller an TIDS übermittelten Daten her. Im Falle eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betroffenen Daten unentgeltlich erneut zur Verfügung zu stellen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2 Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der Art der Leistung:
a) Beratungsleistungen und IT-Services:
– Abrechnung nach Aufwand (Time & Material) oder auf Basis monatlicher Pauschalen
– Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum
b) Software-Entwicklungsprojekte (Werkverträge):
– Meilensteinbasierte Abrechnung gemäß Projektvereinbarung
– Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum
c) Customa SaaS:
– Monatliche oder jährliche Vorauszahlung gemäß gewähltem Tarif
– Zahlungsziel: Sofort bei Rechnungsstellung bzw. bei Vertragsbeginn
4.3 Bei Zahlungsverzug ist TIDS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dies entspricht aktuell (Stand Januar 2025) 10,27 % p.a. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist TIDS zusätzlich berechtigt, eine Mahnpauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.
4.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet, werden alle Forderungen von TIDS – auch bei späteren Fälligkeitszeitpunkten – sofort fällig.
4.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist TIDS berechtigt, die Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung einzustellen, bis die offenen Forderungen beglichen sind.
4.7 Der Kunde kann gegen Forderungen von TIDS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
4.8 Sollten nach Angebotserstellung bis zur Ausführung des Auftrags wesentliche Kostenerhöhungen eintreten (z.B. durch externe Dienstleister, Lizenzen, Cloud-Infrastruktur), wird TIDS den Kunden unverzüglich informieren.
5. Abnahme und Mängelrüge
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich oder in Textform zu rügen.
5.2 Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen. Bei erkennbaren Mängeln gilt dies auch für die Abnahme.
5.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5.4 Versteckte Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1 TIDS haftet unbeschränkt:
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
– nach dem Produkthaftungsgesetz
– im Rahmen einer übernommenen Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet TIDS der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit wie folgt betragsmäßig begrenzt:
– Bei Projektgeschäft: max. 1x Projektvolumen (Nettorechnungssumme des jeweiligen Einzelprojekts)
– Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. SaaS, laufende Betreuung): max. 2x Jahresentgelt
– Maximalhaftungssumme in allen Fällen: 250.000 EUR pro Schadensfall
6.4 Im Übrigen ist die Haftung von TIDS – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
6.5 TIDS haftet nicht für:
– mangelnden wirtschaftlichen Erfolg der Leistung
– mittelbare Schäden und Folgeschäden
– entgangenen Gewinn
– Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden
6.6 TIDS haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der Internet-Infrastruktur oder von Übertragungswegen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von TIDS oder ihrer Erfüllungsgehilfen liegen (z.B. Provider-Ausfälle, DDoS-Attacken, höhere Gewalt).
6.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TIDS.
6.8 Soweit die Haftung von TIDS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6.9 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 12 Monate ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, längstens jedoch 3 Jahre ab Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 6.1.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Alle von TIDS erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Software, Designs, Konzepte, Dokumentationen, Quellcode) unterliegen dem Urheberrecht. TIDS behält sich alle Rechte vor, soweit sie nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragen werden.
7.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
7.3 Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen oder Teilen davon an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TIDS gestattet. Dies gilt nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung (z.B. Veröffentlichung von Websites, Nutzung von Software im Geschäftsbetrieb).
7.4 Der Kunde darf Arbeitsergebnisse nicht dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig bearbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend gestattet.
7.5 TIDS ist berechtigt, auf von ihr erstellten Websites, in Software oder in anderen Arbeitsergebnissen einen Urhebervermerk und/oder einen Link zur TIDS-Website dezent anzubringen, sofern dies die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
8.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
– öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht
– dem Empfänger bei Vertragsschluss bereits bekannt waren
– dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden
– aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen
8.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
8.4 TIDS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
8.5 Soweit TIDS im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von Customa SaaS.
8.6 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch TIDS finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.trustindialog.de/datenschutz.
9. Referenzrecht
9.1 TIDS ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in Präsentationen, auf der eigenen Website und in Marketing-Materialien zu nennen und das Logo des Kunden zu verwenden.
9.2 Die Nennung erfolgt unter Angabe des Firmennamens und ggf. einer allgemeinen Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. „E-Commerce-Beratung“, „Shop-Entwicklung“).
9.3 Der Kunde kann der Verwendung als Referenz jederzeit schriftlich widersprechen. TIDS wird die Referenz dann innerhalb von 4 Wochen entfernen.
9.4 Presseerklärungen oder öffentliche Mitteilungen, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung – auch per E-Mail.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Art der Leistung und wird in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Leistungsvereinbarung festgelegt.
10.2 Für Beratungsverträge gilt:
– Mindestlaufzeit: 3 Monate (sofern nicht anders vereinbart)
– Ordentliche Kündigung: 3 Monate zum Monatsende
– Bei automatischer Verlängerung: Verlängerung um jeweils 3 Monate
10.3 Für Customa SaaS gelten die Kündigungsregelungen gemäß den Besonderen Bedingungen für Customa SaaS.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
– Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
– Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei
– Schwerwiegenden Verstößen gegen vertragliche Pflichten
– Bereitstellung rechtswidriger Inhalte durch den Kunden
10.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax) oder der qualifizierten Textform (E-Mail mit Bestätigung).
10.6 TIDS behält sich das Recht vor, Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
11. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
11.1 TIDS ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände, die TIDS nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar wird.
11.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
– Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien
– Krieg, Terroranschläge, Bürgerkrieg
– Behördliche Anordnungen, Exportbeschränkungen, Embargos
– Schwerwiegende Cyberangriffe, großflächige IT-Ausfälle
– Ausfall wesentlicher Zulieferer oder Subunternehmer ohne Verschulden von TIDS
11.3 TIDS wird den Kunden über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Hinderungsgrundes unverzüglich informieren.
11.4 Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
12. Änderungen der AGB
12.1 TIDS behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist.
12.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) mitgeteilt.
12.3 Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. TIDS wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens gesondert hinweisen.
12.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. TIDS ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
12.5 Betreffen die Änderungen Preise, Leistungsinhalte oder wesentliche Vertragsbedingungen, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Inkrafttreten der Änderung eingeräumt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. TIDS ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
13.3 TIDS ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern die Leistungserbringung gewährleistet bleibt und keine Nachteile für den Kunden entstehen.
13.4 Mitteilungen von TIDS an den Kunden erfolgen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder postalische Anschrift. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt.
13.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
13.6 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der qualifizierten Textform (E-Mail mit Lesebestätigung). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Besondere Bedingungen für IT-Services
Beratung, Software-Entwicklung und IT-Dienstleistungen
Stand: Januar 2026
Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIDS für alle Leistungen im Bereich IT-Beratung, E-Commerce-Consulting und Software-Entwicklung.
1. Geltungsbereich und Vertragstypen
1.1 TIDS erbringt IT-Services grundsätzlich auf Basis von:
– Dienstverträgen (Beratung, Coaching, laufende Betreuung)
– Werkverträgen (Software-Entwicklung, Website-Erstellung)
– Gemischten Verträgen (Kombination aus Beratung und Entwicklung)
1.2 Die konkrete Vertragsart ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.
1.3 Bei Dienstverträgen schuldet TIDS die sorgfältige Erbringung der Leistung nach dem aktuellen Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
1.4 Bei Werkverträgen schuldet TIDS die Herstellung eines abnahmefähigen Werks gemäß der vereinbarten Spezifikation.
2. Agile Entwicklung und iterative Prozesse
2.1 Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, erfolgt die Software-Entwicklung nach agilen Methoden (z.B. Scrum, Kanban) auf Basis eines Dienstvertrags.
2.2 Bei agiler Entwicklung erfolgt die Leistungserbringung in Sprints/Iterationen. Der Kunde hat nach jedem Sprint die Möglichkeit zur Abnahme der Teilergebnisse.
2.3 Anforderungen können während des Projekts angepasst werden (Change Requests). Wesentliche Änderungen, die den Projektumfang oder die Kosten erheblich beeinflussen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung in Form von:
– Regelmäßigen Sprint-Reviews und Planungsmeetings
– Zeitnahem Feedback zu Teilergebnissen
– Bereitstellung eines Product Owners oder vergleichbaren Ansprechpartners
– Zeitnahen Freigabeentscheidungen
3. Leistungserbringung und Projektmanagement
3.1 TIDS erbringt Leistungen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart und können mit zusätzlichen Kosten (Reisezeit, Spesen) verbunden sein.
3.2 Bei Projekten mit einem Volumen über 20.000 EUR stellt TIDS einen dedizierten Projektleiter als Hauptansprechpartner.
3.3 TIDS kommuniziert Projektstatus und Fortschritte in regelmäßigen Abständen (mind. alle 2 Wochen) oder gemäß individueller Vereinbarung.
3.4 Der Kunde benennt einen Hauptansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Entscheidungen, die dieser Ansprechpartner trifft, sind für TIDS bindend.
4. Abnahme bei Werkverträgen
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder konkrete Mängel zu rügen.
4.2 Die Abnahme gilt als erteilt, wenn:
– der Kunde das Werk innerhalb der Prüfungsfrist nicht oder nur mit unwesentlichen Mängeln rügt
– der Kunde das Werk in Betrieb nimmt
– der Kunde nach Ablauf von 20 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung nicht reagiert hat
4.3 Unwesentlich sind Mängel, die die Nutzung des Werks nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
4.4 Die Vergütung wird mit Abnahme fällig, soweit nicht abweichend vereinbart.
5. Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
5.2 Bei Werkverträgen hat der Kunde im Falle von Mängeln zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von TIDS.
5.3 TIDS ist eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben (mindestens 2 Versuche).
5.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
5.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, richten sich ausschließlich nach Ziffer 6 der Haupt-AGB (Haftung).
5.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn:
– der Kunde oder Dritte Änderungen am Werk vornehmen, ohne dass TIDS zugestimmt hat
– der Kunde das Werk unsachgemäß nutzt oder wartet
– Mängel auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Drittkomponenten beruhen
6. Nutzung von Drittkomponenten
6.1 TIDS ist berechtigt, Open-Source-Software, Frameworks, Bibliotheken und andere Drittkomponenten einzusetzen, soweit dies technisch sinnvoll ist und keine höheren Lizenzkosten für den Kunden entstehen.
6.2 Der Kunde wird über die Verwendung lizenzpflichtiger Drittkomponenten vorab informiert. Die Kosten für kommerzielle Lizenzen trägt der Kunde.
6.3 Bei Verwendung von Open-Source-Software stellt TIDS sicher, dass die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden. Copyleft-Lizenzen (z.B. GPL), die zur Offenlegung des Quellcodes zwingen würden, werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden eingesetzt.
6.4 TIDS übernimmt keine Gewährleistung für Drittkomponenten, die vom Kunden vorgegeben oder ausdrücklich gewünscht wurden.
7. Einsatz von KI-Tools
7.1 TIDS setzt im Rahmen der Leistungserbringung moderne Technologien und Werkzeuge ein, darunter auch KI-gestützte Tools (z.B. für Code-Generierung, Code-Review, Textoptimierung, Testautomatisierung).
7.2 Der Einsatz von KI-Tools erfolgt stets unter menschlicher Kontrolle und Qualitätssicherung durch TIDS-Mitarbeiter.
7.3 Vertrauliche Daten des Kunden werden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung an KI-Dienste übermittelt. TIDS nutzt vorrangig datenschutzkonforme und europäische KI-Lösungen.
7.4 TIDS gewährleistet, dass durch KI generierte Inhalte und Code-Abschnitte frei von Rechtsverletzungen sind und prüft diese entsprechend.
8. Hosting und Infrastruktur
8.1 Sofern TIDS Hosting-Leistungen erbringt, erfolgt dies über zertifizierte Rechenzentren in Deutschland oder der EU (z.B. OVH, MCS Hamburg, AWS).
8.2 Der Kunde kann jederzeit Auskunft über den Standort der Server und die eingesetzten Subunternehmer verlangen.
8.3 TIDS ist berechtigt, den Hosting-Provider zu wechseln, sofern dies ohne Nachteile für den Kunden möglich ist und die Datenschutz-Anforderungen eingehalten werden.
8.4 Für Hosting-Leistungen gelten keine Verfügbarkeitsgarantien, es sei denn, dies ist ausdrücklich als SLA vereinbart. Für SaaS-Hosting gelten die Besonderen Bedingungen für Customa SaaS.
9. API-Entwicklung und Schnittstellen
9.1 Sofern TIDS APIs (Application Programming Interfaces) oder Schnittstellen entwickelt, verbleiben die Rechte daran bei TIDS, es sei denn, es wurde ein vollständiger Rechteerwerb (Full Buyout) vereinbart.
9.2 Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den entwickelten Schnittstellen.
9.3 TIDS ist berechtigt, entwickelte APIs und Schnittstellenlogik in anonymisierter und generalisierter Form für andere Projekte wiederzuverwenden.
9.4 TIDS kann API-Nutzung durch Dritte im Kundenauftrag zulassen, sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Die Verantwortung für die Einhaltung von Nutzungsbedingungen durch Dritte trägt der Kunde.
10. Wartung und Support
10.1 Nach Abschluss eines Entwicklungsprojekts kann der Kunde separate Wartungs- und Support-Verträge abschließen.
10.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist TIDS nicht verpflichtet, Updates, Bugfixes oder Anpassungen nach Projektabschluss kostenfrei durchzuführen.
10.3 TIDS bietet folgende Support-Level an:
– Basic Support: E-Mail-Support, Reaktionszeit 48h (Werktage)
– Business Support: E-Mail/Telefon-Support, Reaktionszeit 24h (Werktage)
– Premium Support: Priorisierter Support, Reaktionszeit 4h (Werktage), dedizierter Ansprechpartner
10.4 Support-Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-18 Uhr) sind nur bei Premium Support verfügbar und werden gesondert berechnet.
11. Teststellung und Staging-Umgebungen
11.1 TIDS stellt während der Entwicklungsphase auf Wunsch Test- und Staging-Umgebungen bereit.
11.2 Diese Umgebungen dienen ausschließlich Test- und Abnahmezwecken und sind nicht für den produktiven Einsatz vorgesehen.
11.3 TIDS übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder Performance-Probleme in Test-Umgebungen.
11.4 Test-Umgebungen werden nach Projektabschluss für 30 Tage aufrechterhalten und danach gelöscht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12. Schulung und Wissenstransfer
12.1 TIDS bietet auf Wunsch Schulungen zur Nutzung der entwickelten Software oder Systeme an.
12.2 Schulungen erfolgen remote (Video-Call) oder vor Ort und werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht pauschal vereinbart.
12.3 TIDS erstellt auf Wunsch Dokumentationen zur entwickelten Software. Der Umfang und die Detailtiefe werden gesondert vereinbart und vergütet.
13. Rechtssichere Inhalte und Impressumspflicht
13.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für alle von ihm bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Videos).
13.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle Inhalte:
– frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen
– nicht gegen geltendes Recht verstoßen (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht)
– den Anforderungen der DSGVO entsprechen
13.3 TIDS ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.
13.4 TIDS erbringt keine Rechtsberatung. Für Impressum, Datenschutzerklärung und rechtliche Texte ist der Kunde selbst verantwortlich oder beauftragt spezialisierte Dienstleister.
14. Eskalation und Streitbeilegung
14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine einvernehmliche Lösung auf Geschäftsführungsebene zu suchen.
14.2 Hierzu wird innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntwerden des Konflikts ein Eskalationsgespräch zwischen den Geschäftsführungen vereinbart.
14.3 Erst wenn dieses Gespräch zu keiner Einigung führt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
14.4 Beide Parteien sind grundsätzlich offen für Mediation als alternative Streitbeilegung vor Anrufung ordentlicher Gerichte.
Besondere Bedingungen für Customa SaaS
Software-as-a-Service (Cloud-Software)
Stand: Januar 2026
Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIDS für die Nutzung der SaaS-Plattform „Customa„.
1. Vertragsgegenstand
1.1 TIDS stellt dem Kunden die cloudbasierte Software-Plattform „Customa“ zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
1.2 Customa ist eine E-Commerce-Middleware-Lösung zur Integration und Synchronisation von Shopsystemen, ERP-Systemen, PIM-Systemen und Marktplätzen.
1.3 Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung unter www.customa.de bzw. der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
1.4 TIDS ist berechtigt, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln, zu verbessern und an technische Erfordernisse anzupassen, sofern dies die vertraglich zugesicherten Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt.
2. Lizenzmodell und Nutzungsrechte
2.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung von Customa.
2.2 Die Nutzung ist beschränkt auf die im gebuchten Tarif vereinbarte Anzahl von:
– Benutzern/Zugängen
– angebundenen Systemen/Schnittstellen
– verarbeiteten Transaktionen/Datensätzen (sofern relevant)
2.3 Eine Überschreitung der gebuchten Nutzungskontingente kann zu zusätzlichen Kosten führen (siehe Ziffer 5).
2.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung oder der Betrieb als Application Service Provider (ASP) für Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von TIDS untersagt.
2.5 Der Kunde darf die Software nicht:
– dekompilieren, disassemblieren oder durch Reverse Engineering zurückentwickeln
– kopieren oder vervielfältigen (außer für Backup-Zwecke, soweit technisch unterstützt)
– an Dritte weitergeben oder zugänglich machen
– zur Entwicklung konkurrierender Software verwenden
3. Vertragsabschluss und Laufzeit
3.1 Der Vertrag kommt durch Registrierung, Auswahl eines Tarifs und Bestätigung der AGB durch den Kunden zustande.
3.2 TIDS bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail und schaltet den Zugang innerhalb von 2 Werktagen frei.
3.3 Der Kunde kann zwischen folgenden Tarifmodellen wählen:
a) Monatliche Abrechnung (Flex-Tarif):
– Laufzeit: 1 Monat
– Kündigung: Jederzeit zum Monatsende mit 14 Tagen Kündigungsfrist
– Preis: Standardpreis
b) Jahresabrechnung (Standard-Tarif):
– Laufzeit: 12 Monate
– Kündigung: 3 Monate zum Vertragsende
– Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate
– Preis: 10% Rabatt gegenüber Flex-Tarif
c) 2-Jahres-Abrechnung (Professional-Tarif):
– Laufzeit: 24 Monate
– Kündigung: 6 Monate zum Vertragsende
– Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate
– Preis: 20% Rabatt gegenüber Flex-Tarif
d) 3-Jahres-Abrechnung (Enterprise-Tarif):
– Laufzeit: 36 Monate
– Kündigung: 12 Monate zum Vertragsende
– Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate
– Preis: 30% Rabatt gegenüber Flex-Tarif
3.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform oder qualifizierten Textform (E-Mail mit Bestätigung).
3.5 Eine kostenlose Testphase (Trial) von bis zu 14 Tagen kann nach Registrierung genutzt werden. In der Testphase steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung, jedoch ohne SLA-Garantien.
4. Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)
4.1 TIDS gewährleistet eine Verfügbarkeit von Customa von 99,5% pro Kalendermonat (entspricht ca. 3,65 Stunden Ausfallzeit pro Monat).
4.2 Nicht als Ausfallzeit gelten:
– geplante Wartungsfenster (angekündigt mind. 48h im Voraus, max. 4h/Monat, außerhalb der Geschäftszeiten 22-6 Uhr MEZ)
– Notfallwartungen aus Sicherheitsgründen (angekündigt so früh wie möglich)
– Ausfälle durch höhere Gewalt oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle von TIDS
– Ausfälle durch DDoS-Attacken oder andere Cyberangriffe
– Ausfälle durch fehlerhafte Konfiguration oder Nutzung durch den Kunden
– Ausfälle von Drittsystemen (APIs, Marktplätze, ERP-Systeme des Kunden)
4.3 Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:
Verfügbarkeit (%) = (Gesamtminuten im Monat – Ausfallminuten) / Gesamtminuten im Monat × 100
4.4 Bei Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit hat der Kunde Anspruch auf folgende Gutschriften:
Verfügbarkeit | Gutschrift |
99,0% – 99,4% | 5% der Monatsgebühr |
98,0% – 98,9% | 10% der Monatsgebühr |
95,0% – 97,9% | 25% der Monatsgebühr |
< 95,0% | 50% der Monatsgebühr |
4.5 Gutschriften müssen vom Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats schriftlich oder in Textform (E-Mail) geltend gemacht werden. Nach Prüfung durch TIDS werden berechtigte Gutschriften mit der Folgerechnung verrechnet. Gutschriften sind die einzige Kompensation für Verfügbarkeitsunterschreitungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 6 der Haupt-AGB (Haftung) eingreift.
4.6 Der Kunde trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Unterschreitung der Verfügbarkeit.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise für Customa ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste unter www.customa.de/preise bzw. der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
5.2 Die Zahlung erfolgt:
– bei monatlicher Abrechnung: im Voraus zum 1. des Monats
– bei jährlicher Abrechnung: im Voraus für 12 Monate
– bei 2-Jahres-Abrechnung: wahlweise jährlich oder im Voraus für 24 Monate
– bei 3-Jahres-Abrechnung: wahlweise jährlich oder im Voraus für 36 Monate
5.3 Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail als PDF. Der Kunde kann eine elektronische Rechnung (XRechnung) anfordern.
5.4 Zahlungsziel: sofort nach Rechnungsstellung, spätestens 7 Tage.
5.5 Akzeptierte Zahlungsarten: Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (nach Vereinbarung).
5.6 Bei Überschreitung der gebuchten Kontingente (z.B. Anzahl Schnittstellen, Transaktionsvolumen) werden zusätzliche Kosten gemäß Preisliste berechnet. Der Kunde wird bei Überschreitung um 80% automatisch benachrichtigt.
5.7 TIDS behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende anzupassen, maximal jedoch um 5% pro Jahr. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung.
5.8 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist TIDS berechtigt, den Zugang zu Customa zu sperren. Die Sperrung erfolgt nach vorheriger Mahnung mit 7 Tagen Nachfrist.
6. Datensicherheit und Datenschutz
6.1 TIDS verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Hierzu wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen, der Bestandteil dieser Vertragsbedingungen ist.
6.2 Customa wird in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (Standort: Frankfurt/Main, Hamburg) oder der EU gehostet. Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt.
6.3 TIDS setzt folgende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten um:
– Verschlüsselte Datenübertragung (TLS 1.3)
– Verschlüsselung der Daten im Ruhezustand (AES-256)
– Zugriffskontrolle und Benutzer-Authentifizierung (2-Faktor-Authentifizierung verfügbar)
– Regelmäßige Sicherheitsupdates und Penetrationstests
– Firewall und Intrusion Detection Systeme
– Rollenbasierte Zugriffsrechte
– Logging und Monitoring aller Systemzugriffe
6.4 TIDS erstellt automatische Backups der Kundendaten:
– Inkrementelle Backups: täglich
– Vollbackups: wöchentlich
– Aufbewahrungsdauer: 30 Tage
6.5 Der Kunde kann jederzeit eine Wiederherstellung aus Backups beantragen (kostenfrei 1x pro Monat, weitere Wiederherstellungen nach Aufwand).
6.6 TIDS meldet Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an den Kunden.
7. Datenportabilität und Vertragsende
7.1 Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren.
7.2 Customa bietet folgende Export-Formate:
– CSV, JSON, XML
– API-Export für automatisierte Datenabrufe
7.3 Bei Vertragsende (Kündigung oder Nicht-Verlängerung) hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten vollständig zu exportieren.
7.4 Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
7.5 Auf Wunsch kann TIDS gegen gesonderte Vergütung eine strukturierte Datenübergabe oder Migration zu einem Drittsystem unterstützen (kostenpflichtig nach Aufwand).
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende eigenständig Sicherungskopien aller relevanten Daten anzufertigen. TIDS übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Vertragsende.
8. Support und Wartung
8.1 Customa-Kunden erhalten Support gemäß dem gebuchten Tarif:
a) Starter-Tarif:
– E-Mail-Support (support@customa.de)
– Reaktionszeit: 48 Stunden (Werktage)
– Verfügbarkeit: Mo-Fr, 9-17 Uhr
b) Professional-Tarif:
– E-Mail- und Telefon-Support
– Reaktionszeit: 24 Stunden (Werktage)
– Verfügbarkeit: Mo-Fr, 9-18 Uhr
– Priorisierte Bearbeitung
c) Enterprise-Tarif:
– Dedizierter Ansprechpartner (Customer Success Manager)
– E-Mail, Telefon, Video-Call
– Reaktionszeit: 4 Stunden (Werktage)
– Verfügbarkeit: Mo-Fr, 9-18 Uhr
– Onboarding und Schulungen inklusive
8.2 Support außerhalb der Geschäftszeiten ist nur im Enterprise-Tarif oder nach gesonderter Vereinbarung verfügbar (24/7-Support gegen Aufpreis).
8.3 Wartungsarbeiten und Updates werden automatisch eingespielt. Der Kunde wird über wesentliche Updates per E-Mail informiert.
8.4 TIDS ist berechtigt, Sicherheitsupdates und Bugfixes ohne Vorankündigung einzuspielen, sofern diese die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
9. Subunternehmer und Hosting-Provider
9.1 TIDS setzt folgende Subunternehmer ein:
– Hosting:
– OVH GmbH, Dudweilerstraße 1, 66111 Saarbrücken
– MCS Müller Computer & Service GmbH, Merkurring 33-35, 22143 Hamburg
– Monitoring: Uptrends / Site24x7 (nach Bedarf)
– E-Mail-Versand: Nach Bedarf
9.2 Der Kunde wird über Änderungen der Subunternehmer mindestens 30 Tage im Voraus informiert und kann bei datenschutzrechtlichen Bedenken widersprechen.
9.3 Bei begründetem Widerspruch verpflichtet sich TIDS, einen alternativen Subunternehmer zu beauftragen oder dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 TIDS gewährleistet, dass Customa im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht und die zugesicherte Verfügbarkeit (Ziffer 4) eingehalten wird.
10.2 TIDS übernimmt keine Gewährleistung für:
– Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung, Konfiguration oder Integration durch den Kunden entstehen
– Inkompatibilitäten mit Drittsystemen (Shopsysteme, ERPs, Marktplätze), die außerhalb der Kontrolle von TIDS liegen
– Datenverluste, die durch fehlerhafte Datenlieferungen des Kunden oder Drittsysteme verursacht werden
10.3 Die Haftung von TIDS richtet sich nach Ziffer 6 der Haupt-AGB. Für SaaS-Verträge gilt die Haftungsbegrenzung auf maximal das 2-fache des Jahresentgelts, höchstens jedoch 250.000 EUR pro Schadensfall.
10.4 TIDS haftet nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder indirekte Schäden, die durch Ausfälle oder Fehlfunktionen von Customa entstehen, es sei denn, TIDS hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
11. Besondere Pflichten des Kunden
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
11.2 Der Kunde muss TIDS unverzüglich informieren, wenn:
– unbefugte Dritte Zugang zum Account erlangt haben
– Zugangsdaten kompromittiert wurden
– ungewöhnliche Aktivitäten im Account festgestellt werden
11.3 Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die über seinen Account durchgeführt werden, es sei denn, er weist nach, dass er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat.
11.4 Der Kunde ist verpflichtet, Customa nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
– Versand von Spam oder unerlaubten Werbenachrichten
– Verbreitung von Schadsoftware oder Viren
– Durchführung von Cyberangriffen oder Penetrationstests ohne Zustimmung von TIDS
– Umgehung von Schutzmechanismen oder Sicherheitsmaßnahmen
– Automatisierte Massenabfragen, die die Systemleistung beeinträchtigen
11.5 Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist TIDS berechtigt, den Zugang zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
12. Updates und Weiterentwicklung
12.1 TIDS entwickelt Customa kontinuierlich weiter und stellt regelmäßig Updates, neue Features und Verbesserungen bereit.
12.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Features oder Funktionen, es sei denn, diese sind vertraglich zugesichert.
12.3 TIDS behält sich das Recht vor, Features einzustellen oder zu ändern, sofern dies die Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt und eine Ankündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wird.
12.4 Der Kunde kann Feature-Requests einreichen, die von TIDS nach eigenem Ermessen priorisiert und umgesetzt werden.
12.5 Individuelle Anpassungen oder Sonderentwicklungen für einzelne Kunden werden gesondert beauftragt und vergütet.
13. Marktplatz- und ERP-Integrationen
13.1 Customa bietet Schnittstellen zu verschiedenen E-Commerce-Plattformen, Marktplätzen, ERP- und PIM-Systemen.
13.2 TIDS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Drittsysteme (z.B. Amazon, eBay, Shopware, SAP) ihre APIs stabil und unverändert bereitstellen.
13.3 Bei Änderungen an APIs von Drittsystemen bemüht sich TIDS, Anpassungen zeitnah vorzunehmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf sofortige Verfügbarkeit nach API-Änderungen Dritter.
13.4 Kosten für Drittlizenzen, API-Zugriffe oder Marktplatz-Gebühren trägt der Kunde selbst.
14. Beta-Features und experimentelle Funktionen
14.1 TIDS kann Beta-Features oder experimentelle Funktionen bereitstellen, die als solche gekennzeichnet sind.
14.2 Für Beta-Features gelten keine SLA-Garantien. Sie werden „as is“ bereitgestellt.
14.3 TIDS kann Beta-Features jederzeit einstellen oder anpassen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
14.4 Der Kunde nutzt Beta-Features auf eigenes Risiko und wird gebeten, Feedback und Fehlerberichte an TIDS zu senden.
Trust in Dialog Services GmbH
Merkurring 33-35
22143 Hamburg
Geschäftsführung: René Otto
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 121522
USt-IdNr.: DE281432331
Stand: Januar 2026
